Visueller Content ist und bleibt King auf Social Media – und das nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Denn Bilder, Videos und Co. bleiben nicht nur länger im Kopf, sondern verbessern auch das allgemeine Verständnis von Texten und anderen komplizierten Sachverhalten. Klar, dass Unternehmer:innen diesen wertvollen visuellen Social Content für sich nutzen wollen. Jetzt stellt sich nur noch die Frage: Welche Bilder darfst du überhaupt verwenden? Und in welchen Fällen läufst du Gefahr, Bildrechte auf Instagram, Facebook und Co. zu verletzen? Dieser Beitrag zeigt dir, worauf du bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos achten solltest und wie du juristische Fettnäpfchen vermeidest.
Was sind Bildrechte?
Bildrechte sind ein ziemlich allgemeiner und umfassender Begriff. Deswegen haben wir dir in der folgenden Liste die wichtigsten Bildrechte für Instagram noch einmal aufgedröselt:
Urheberrecht
Hast du ein Foto, Video oder Ähnliches selbst erschaffen, spricht dir das Urheberrecht das alleinige Recht zu, über diese schöpferischen Leistungen und Werke zu verfügen. Im Klartext heißt das: Hast du ein Bild erstellt, entscheidest du allein darüber, ob und inwiefern dieses Bild veröffentlicht, verbreitet, vervielfältigt und angepasst werden darf. Bilder und andere visuelle Inhalte sind immer urheberrechtlich geschützt, egal ob es sich um professionelle Aufnahmen oder um die verwackelten Fotos aus dem letzten Urlaub handelt.
Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild besagt nach § 22 des Kunsturhebergesetzes (KunstUhrG), dass Bildnisse nur mit der Zustimmung der/s Abgebildeten verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Ist eine Person auf einem Foto oder Video deutlich zu sehen, benötigst du als Urheber:in die explizite Einwilligung dieser Person für die Verbreitung und Veröffentlichung des Inhalts. Ausnahmen für diese Regelungen sind nach § 23 des KunstUhrG (vgl. Gesetze im Internet):
- Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
- Fotos, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen o.Ä., an denen dargestellte Personen teilgenommen haben
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient
In diesen Fällen wird keine explizite Zustimmung der dargestellten Personen benötigt.
Bildrechte auf Instagram
Bildrechte auf Instagram umfassen also nicht nur das Urheberrecht, sondern beziehen auch Drittrechte wie zum Beispiel das Recht am eigenen Bild ein. Bist du Urheber:in des geposteten Contents oder besitzt du die entsprechende Lizenz zur Nutzung der Inhalte, ist das schon einmal ein guter Anfang.
Allerdings hört es hier noch nicht auf mit Rechten, die es für einen Post in sozialen Netzwerken wie Instagram zu beachten gibt: Neben dem bekannteren Recht am eigenen Bild gilt es nämlich, auch diverse andere Rechte zu beachten. Dazu zählen zum Beispiel die Haus- und Eigentumsrechte von Museen und anderen Gebäuden oder das Marken- und Designrecht. Hier entscheidet allerdings der Einzelfall, ob diese Rechte für das spezifische Content-Piece eingehalten werden müssen oder nicht.
Wer hat die Bildrechte bei Instagram?
Nachdem geklärt ist, welche Rechte für Bilder und Videos auf Social Media Plattformen relevant sind, stellt sich direkt die nächste Frage: Wer besitzt eigentlich die Bildrechte bei Instagram?
Die Antwort findet sich in den Nutzungsbedingungen von dem sozialen Netzwerk:
Im Grunde bedeutet das: Du bleibst Eigentümer:in deiner Fotos und Videos, räumst Instagram mit dem Posten, Hochladen oder Teilen von Inhalten aber eine zeitlich begrenzte, weltweit gültige Lizenz ein. Mit dieser erlaubst du der Social Media Plattform, deinen Content “(…) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen, (…)” (vgl. Instagram Nutzungsbedingungen 2022). Löscht du dein Konto, endet damit auch die Lizenz.
Was droht mir, wenn ich Bildrechte auf Instagram verletze?
Instagram geht mit den eigenen Nutzungsbedingungen auf Nummer sicher. Was passiert, wenn du dich vor dem Nutzen von fremden Content nicht ähnlich wie die Plattform rechtlich absicherst und aus Versehen Bildrechte auf Instagram verletzt?
Verbreitest oder veröffentlichst du ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne vorherige Einwilligung des Urhebers oder der Urheberin, droht dir eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (vgl. § 33 des KunstUhrG). Das gilt auch für das Reposten von fremden Fotos. Wird außerdem das Recht am eigenen Bild verletzt oder der/die Rechteinhaber:in im Beitrag nicht oder falsch benannt, kann eine Abmahnung die Folge sein. Auch zivilrechtliche Ansprüche wie zum Beispiel ein Schadensersatzanspruch mit Übernahme der Anwaltskosten können geltend gemacht werden. Verletzt du Bildrechte, kann es also sehr schnell sehr teuer werden.
Was gibt es bei der Nutzung von fremdem Content auf Instagram noch zu beachten?
Damit du demnächst keine Abmahnung in deinem Briefkasten findest, erklären wir dir jetzt im Detail, was es bei dem Nutzen von fremdem Content und Bildrechten auf Instagram noch zu beachten gibt.
Explizite vs. implizite Zustimmung
Nur weil Content auf Instagram, Facebook und Co. leicht zugänglich ist, heißt das noch lange nicht, dass du diesen Content für eigene Zwecke nutzen darfst. Für die Verwertung und Veröffentlichung von Bildern und anderen Arten visueller Contentproduktion von Nutzer:innen bedarf es einer expliziten Zustimmung des/r Urhebers:in beziehungsweise des/r Rechteinhabers:in. Eine explizite Zustimmung wird schriftlich festgehalten und erteilt dir die ausdrückliche Erlaubnis, den jeweiligen Content zu nutzen und zu verwerten. Eine implizite Zustimmung, das heißt eine nicht ausdrücklich ausgesprochene und nur durch eine Handlung angedeutete Einwilligung, reicht nicht aus.
Nutzt du ein Foto oder Video, die nicht von dem/der Rechteinhaber:in selbst stammen, benötigst du die schriftliche Bestätigung, dass alle Drittrechte (Recht am eigenen Bild, Marken- und Designrecht, …) beachtet, nötige Berechtigungen eingeholt und jegliche Entgelte bezahlt wurden.
Lade dir jetzt unseren Fact Sheet herunter und erfahre, wie du im Handumdrehen die Contentproduktion für deine Marke optimierst und die Kosten reduzierst.
Liste zur Einhaltung der Bildrechte bei Instagram
Alle wichtigen Tipps, die es bei Bildrechten auf Instagram zu beachten gibt, haben dir in dieser Liste noch einmal zusammengefasst:
- Finde heraus, ob der Content urheberrechtlich geschützt ist oder nicht
- Hole dir bei fremden, urheberrechtlich geschütztem Content die explizite Zustimmung für das Veröffentlichen, Verbreiten und Reposten von Bildern, Videos und Co. ein
- Lass dir bei fremden Content schriftlich versichern, dass der/die Rechteinhaber:in alle Berechtigung eingeholt, Entgelte bezahlt und keine Drittrechte verletzt hat
- Nenne bei fremden Content immer den/die Urheber:in, außer es wurde vorher anders vereinbart. Beachte außerdem eventuelle Vorgaben zur Nennung
- Wenn du Bilder mit bestimmten Vereinbarungen wie zum Beispiel Creative Commons Lizenzen oder Stockfotos verwenden willst, lies dir immer die Richtlinien genau durch und halte dich explizit an die Vorgaben
Wie frage ich nach der Erlaubnis zur Nutzung von fremden Bildern?
Nachdem du weißt, was genau es bei Bildrechten auf Instagram zu beachten gibt und wie du fremden Content rechtskonform verwertest und veröffentlichst, fehlt jetzt nur noch ein Beispiel, wie du nach der Erlaubnis zur Nutzung von fremden Bildern fragst.
Das Wichtigste vorab: Als Unternehmen ist es dir nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten, Neukund:innen für Werbezwecke direkt zu kontaktieren. Es ist dir damit nicht erlaubt, Privatpersonen einfach per Direct Message oder per Mail anzuschreiben. Dafür benötigst du eine vorherige schriftliche Einwilligung.
Geht es allerdings nicht darum, dein Unternehmen direkt per Mail oder DM zu bewerben, sondern lediglich die Nutzungsrechte eines Fotos anzufragen, ist es möglich, einen Kommentar unter dem jeweiligen Post zu hinterlassen. Wichtig ist bei der Anfrage, dass du wie oben bereits beschrieben sicherstellst, dass alle Berechtigungen und Entgelte eingeholt und bezahlt und keine Drittrechte verletzt wurden. Damit bist du rechtlich gesehen auf der sicheren Seite und kannst nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sich zum Beispiel auf dem Foto dargestellte Personen beschweren, dass das Bild reposted oder anderweitig verarbeitet wurde. Hier obliegt die Haftung dann dem Urheber oder der Urheberin des Inhalts, da diese/r deinen Terms of Conditions bereits zugestimmt hat.
Ein Beispiel, wie so eine Anfrage aussehen kann, bietet unsere Zusammenarbeit mit KERBHOLZ, einem Hersteller für Uhren, Brillen und Schmuckstücke. KERBHOLZ fragt mit unserem User Generated Content Management Tool die Erlaubnis zur Nutzung des Contents von Privatpersonen an. Die AGBs sichern das Unternehmen dabei hinsichtlich des Urheberrechts, jeweiligen Drittrechten und Lizenzgebühren ab. Stimmt der User den AGBs zu, kann das Unternehmen den Content verwerten und zum Beispiel auf der eigenen Produktdetailseite Bilder des Users einbinden.
Fazit
Bei der Verwendung von fremden Inhalten auf Social Media Plattformen passiert es schnell, dass ungewollt Bildrechte auf Instagram, Facebook und Co. verletzt werden. Abmahnungen und Geldstrafen können dann die Folge sein.
Um solchen juristischen Konsequenzen vorzubeugen, ist es enorm wichtig, die explizite Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung von fremden, urheberrechtlich geschützten Bildern einzuholen und stets den/die Rechteinhaber:in den Vorgaben entsprechend zu nennen. Nur wer sich zusätzlich schriftlich versichern lässt, dass alle Lizenzgebühren und andere Entgelte bezahlt und keine Drittrechte verletzt wurden, ist rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.
Wer fremden visuellen Content rechtskonform auf Instagram, Facebook und Co. anfragt, kann diese informativen und einzigartigen Inhalte zum Beispiel für die eigene Social Wall verwenden und schafft es so, sich dauerhaft von der Konkurrenz abzuheben. Um mehr darüber zu erfahren, wie du durch Content Markentreue unterstützt, lies dir unseren dazugehörigen Blogpost durch.
Quellen
https://www.bmj.de/DE/Verbraucherportal/DigitalesTelekommunikation/Urheberrecht/UrheberrechtImInternet_node.html
https://creativecommons.org/licenses/?lang=de
https://www.facebook.com/help/instagram/581066165581870
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj?locale=de